AGB


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Denise Heyroth von Freiwolf Design | Art by Denise - im Folgenden "Illustratorin" genannt – und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. 
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Illustratorin maßgebend. 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Arbeiten (Entwürfe und Reinzeichnungen) der Illustratorin sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Illustratorin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.                                                     

1.3. Die Illustratorin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

1.4. Auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, ist die Illustratorin berechtigt, ihre Entwürfe und Reproduktionen im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. 
1.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, bedarf der Einwilligung der Illustratorin.

1.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Illustratorin ein Auskunftsanspruch zu.
1.7. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind vergütungspflichtig. Sie bedürfen der Einwilligung der Illustratorin. 
1.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen kein Miturheberrecht.                 1.9. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, ist die Illustratorin bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen des Werkes als Urheber wie folgt zu benennen: „Illustration: Freiwolf-Design | Art by Denise Heyroth“.

1.10. Die Illustratorin bleibt die Urheberin.
 
2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.
2.2. Die Vergütungen sind vor Lieferung der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Werden die Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils vor Ablieferung des Teils nach Rechnungsstellung fällig. 
2.3. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen, Manuskripten, die Schaffung von Vorlagen weiterer Entwürfe oder die Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.                                                       

2.4. Werden die Arbeiten erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet eine vorher mit der Illustratorin abgeklärte Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.5. Alle projektbezogenen Leistungen der Illustratorin sind kostenpflichtig

2.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
2.7. Die erbrachte Arbeitsleistung der Illustratorin ist auch bei subjektivem Nichtgefallen entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers ist dieser nicht verpflichtet die Nutzungsrechte an der Gestaltung zu erwerben.
2.8. Kostenvoranschläge der Illustratorin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht die Illustratorin nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.
2.9. Die Illustratorin ist an erteilte Angebote nur vier Wochen, gerechnet ab Versendung des Angebots, gebunden.                 
 2.10. Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro geschuldet.

2.11. Der Stundensatz der Illustratorin beträgt 70 EUR pro Stunde.
 
3. Fremdleistungen und Nebenkosten
3.1. Die Illustratorin ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Hierfür benötigt die Illustratorin eine Vollmacht des Auftraggebers.

3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Illustratorin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3.3. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. Modelle, Andrucke, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3.4. Für Reisen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, werden dem Auftraggeber Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt. Die Reisen werden zuvor mit dem Auftraggeber abgesprochen.
 
5. Herausgabe von Daten
5.1. Die Illustratorin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Datenträger, Dateien und Daten ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Stellt die Illustratorin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung, dürfen diese nur mit Einwilligung der Künstlerin verändert werden.
5.3. Gefahren und Kosten des Transports (online und offline) von Datenträgern, Dateien und Daten trägt der Auftraggeber.
5.4. Die Illustratorin haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstanden sind, ist die Haftung der Illustratorin ausgeschlossen.
 
7. Haftung

7.1. Die Illustratorin haftet nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.

7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild und das Werk gilt als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.4. Die Illustratorin übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Verwertung der gelieferten Entwürfe, sofern diese auf Weisung oder Vorlagen des Auftraggebers beruht. Der Auftraggeber stellt die Illustratorin von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Motive entstehen, insbesondere im Hinblick auf Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen.

7.5. Die Illustratorin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen werden. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
7.6. Die Illustratorin haftet nicht für Fremdleistungen und Arbeitsergebnisse Dritter, die auf Veranlassung des Auftraggebers beauftragt werden. 
7.7. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklicher Bestandteil der Auftragsbestätigung ist. Sollten verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die die Illustratorin nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt. 
7.8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist die Ilustratorin nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann die Illustratorin den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
7.9. Sofern eine Beauftragung gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen sollte, hat die Illustratorin ein Rücktrittsrecht vom geschlossenen Vertrag.
 
8. Mitwirkung des Auftraggebers, Gestaltungsfreiheit, Vorlagen
8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Illustratorin alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. 
8.2. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat die Illustratorin nicht zu vertreten. In diesem Fall kann die Illustratorin eine angemessene Erhöhung der Vergütung veranlagen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Illustratorin auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 
8.3. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er der Illustratorin zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber die Illustratorin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.4. Für die Illustratorin besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber ab dem zweiten Korrekturlauf. 

9. Datenschutz
9.1. Der Kunde willigt ein, dass seine persönlichen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mit Datenverarbeitungsanlagen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.
 
10. Aufbewahrungspflichten in analoger und digitaler Form

10.1. Nach Abschluss des Auftrages trifft die Illustratorin keine Aufbewahrungspflicht von Daten und/oder Ergebnissen der Arbeit in analoger oder digitaler Form. Eine zusätzliche Aufbewahrungsfrist bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
10.2. Sofern eine Aufbewahrungsfrist zeitlich vereinbart ist, berechtigt das die Illustratorin, nach Ablauf der Frist die Daten zu löschen, ohne dass es eines diesbezüglichen Hinweises an den Kunden bedarf.


11. Stornierung
11.1 Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber vor Fertigstellung sind die bis dahin angefallenen Leistungen der Illustratorin und ihr damit verbundenen Zeitaufwand nach ihrem angegebenen Stundensatz zu zahlen.

11.2 Bei Stornierung verbleiben alle Nutzungsrechte bei der Illustratorin. 


 
12. Schlussbestimmung
12.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Illustratorin (Lutherstadt Eisleben).
12.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Illustratorin als Gerichtsstand vereinbart.
12.3. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.5. Gerichtsstand ist der Sitz der Illustratorin.